Allgemeine Geschäftsbedingungen
CV Mobile – CV Connect GmbH – Fahrzeughandel – Stand: März 2025
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge über gebrauchte Kraftfahrzeuge zwischen CV Connect GmbH (CV Mobile), Weidlingbachstraße 11, 3013 Tullnerbach („Verkäufer“) und dem Käufer. Sie ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen des ABGB, KSchG und UGB.
I. Gewährleistung
- Der Verkäufer hat für Mängel einzustehen, die bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden sind.
- Kommt ein Mangel innerhalb von 1 (einem) Jahr nach der Übergabe hervor, wird vermutet, dass er bei Übergabe vorhanden war. Die Widerlegung dieser Vermutung obliegt dem Verkäufer.
- Für Mängel, die nach Ablauf eines Jahres ab Übergabe hervortreten, trägt der Käufer die Beweislast, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher (gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG) 2 (zwei) Jahre ab Übergabe, soweit nicht einvernehmlich gemäß § 9 Abs. 1 KSchG eine Verkürzung auf 1 (ein) Jahr schriftlich vereinbart wird. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 (ein) Jahr.
- Gebrauchsspuren, die dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entsprechen, stellen keinen Mangel dar.
- Offensichtliche Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe, schriftlich zu rügen.
II. Garantie
- Eine freiwillige Garantiezusage des Verkäufers schränkt die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht ein und tritt neben diese.
- Jede Garantiezusage hat schriftlich zu erfolgen und muss Namen und Anschrift des Garantiegebers, den Inhalt der Garantie, die garantierten Eigenschaften des Fahrzeugs, Dauer sowie den räumlichen Geltungsbereich der Garantie enthalten.
- Gehen aus der Garantierklärung die garantierten Eigenschaften nicht eindeutig hervor, haftet der Garantiegeber dafür, dass das Fahrzeug die gewöhnlich vorausgesetzten und vereinbarten Eigenschaften aufweist.
III. Erfüllung und Zahlungsbedingungen
- Der Käufer hat den Kaufvertrag erst dann vollständig erfüllt, wenn der Kaufpreis samt aller aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen beim Verkäufer vollständig eingegangen ist.
- Im Falle des Zahlungsverzugs gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 (fünf) Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basissatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart.
- Ist der Käufer vertraglich verpflichtet, das Fahrzeug am Erfüllungsort zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen, und lehnt er die Abholung nachweislich ab oder holt er das Fahrzeug nicht innerhalb von 14 Tagen nach gesetzter Nachfrist ab, ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen.
- Bei verspäteter Übernahme ist der Verkäufer ebenfalls berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen, nachdem er den Käufer über die Abholfrist in Kenntnis gesetzt hat.
IV. Eigentumsvorbehalt
- Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ausschließliches Eigentum des Verkäufers.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, das Fahrzeug vor vollständiger Kaufpreiszahlung zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
- Greift ein Dritter auf das unter Eigentumsvorbehalt ausgelieferte Fahrzeug zu (z. B. durch Pfändung), hat der Käufer den Vorbehaltseigentümer unverzüglich zu verständigen.
V. Vertragsstrafe und Rücktritt
- Kommt ein Vertragsteil mit der Erfüllung des Vertrages in Verzug, ist der andere Teil berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 2 (zwei) Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Sofern der Verzug vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt ist, kann zusätzlich ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 10 (zehn) Prozent des Kaufpreises verlangt werden.
- Tritt ein Vertragsteil vor Übergabe des Fahrzeuges unberechtigt vom Vertrag zurück, ist der andere Teil berechtigt, im Fall des Verschuldens einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 (zehn) Prozent des Kaufpreises zu verlangen.
- Verbraucher im Sinne des KSchG sind in beiden Fällen berechtigt, zusätzlichen Schadensersatz zu verlangen, sofern der tatsächliche Schaden den pauschalierten Betrag von 10 % des Kaufpreises übersteigt.
- Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
VI. Ankaufüberprüfung
- Wird das rechtswirksame Zustandekommen des Vertrages von einer Ankaufsüberprüfung abhängig gemacht, kann diese der Käufer – mangels besonderer Vereinbarungen – bis zur Übernahme des Fahrzeuges, längstens jedoch bis zur ersten Zulassung, bei einem Autofachbetrieb, einem unabhängigen Sachverständigen oder einer neutralen Fachwerkstätte auf eigene Kosten durchführen lassen.
- Weicht das Ergebnis dieser Überprüfung nicht nur in unerheblichem Umfang vom vertraglich vereinbarten Zustand gemäß Bewertungsbeiblatt ab, ist jeder Vertragsteil berechtigt, den Vertrag schriftlich für gegenstandslos zu erklären.
VII. Leasing und Finanzierung
- CV Mobile vermittelt auf Wunsch Leasing- und Finanzierungsangebote externer Partner. Der Kaufvertrag ist grundsätzlich unabhängig vom Zustandekommen eines Finanzierungsvertrages, sofern keine ausdrückliche aufschiebende Bedingung schriftlich vereinbart wurde.
- Für Inhalt und Erfüllung des Finanzierungsvertrages ist ausschließlich der jeweilige Finanzierungspartner verantwortlich. CV Mobile übernimmt hierbei keine Haftung.
VIII. Datenschutz
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. UGB, BAO) sowie zur Dokumentation verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur an Behörden, Versicherungen oder Vertragspartner, soweit dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
IX. Gerichtsstand und Rechtswahl
- Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten.
- Für Verbraucher gilt § 14 KSchG (allgemeiner Gerichtsstand des Verbrauchers).
X. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
- Mündliche Nebenabreden haben keine Rechtswirkung, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.
- Erfüllungsort ist der Sitz der CV Connect GmbH, Weidlingbachstraße 11, 3013 Tullnerbach.